One Stop Shopping EU Regelung

barfusslaufen.com® ist registriertes Unternehmen für die OSS-EU Regelung und meldet die landesübliche MwSt. eines EU Mitgliedstaates zentral an das Bundeszentralamt für Steuern.

Die Änderungen der Handelsströme der Weltwirtschaft und Schaffung neuer Technologien haben auch neue Handelsmöglichkeiten eröffnet und es wird davon ausgegangen, dass der elektronische Handel mittels Fernverkäufen weiter zunehmen wird. Insbesondere auch über elektronische Marktplätze oder Plattformen (elektronische Schnittstellen). 

Um mit diesen Änderungen des E-Commerce Schritt zu halten, wurden zum Januar 2021 auch die EU-Mehrwertsteuerbestimmungen geändert.

Durch die One Stop Shopping Regelung (OSS-EU Regelung) das sogenannte „Mehrwertsteuer-Paket“ für den elektronischen Handel sollen u.a.:

  • Mehrwertsteuer dort bezahlt werden, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet,
  • es wird eine einheitliche Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen geschaffen
  • grenzüberschreitenden Handel wird vereinfacht
  • Mehrwertsteuer-Betrug wird bekämpft
  • faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer und E-Commerce-Händler aus Drittstaaten sowie zwischen E-Commerce- und traditionellen Geschäften werden gewährleistet

Quellen:Wikipedia

Bundeszentralamt f. Steuern

Derzeitige Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.

Stand Januar 2023